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Impressum

 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament ...

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen für Senioren und Testamente gewinnen häufig an Bedeutung. Die Planung und Umsetzungen dieser Verfügungen für Senioren besitzen im Seniorenbereich einen entsprechenden Stellenwert.

Zur Umsetzung Ihrer persönlichen Planung konnten wir hierzu einen Kooperationspartner gewinnen. Prüfen Sie per Mausklick die Informationsangebote. Nach Eingabe eines Suchwortes z.B. Testament, Vorsorgevollmacht etc. erhalten Sie entsprechende Formulare als Angebote.

Vorlagen einplanen, prüfen und umsetzen

Übersicht zur persönlichen Planung:

Arten der Verfügungen

...Kurzhinweise

Planungen

N.N.

 o  Vorsorgevollmacht
 o  Patientenverfügung
 o  Testament
 o  weitere Möglichkeiten

...Vorsorge, Vertrauensperson benennen...
... Anweisungen an Ärzte...
... letztwillige Verfügung...
... individuelle ... mögliche Kombinationen

   

Bei der persönlichen Vorsorge ist es natürlich wichtig – rechtzeitig hieran zu arbeiten, bzw. wenn die fachlichen Voraussetzungen nicht vorhanden sind, entsprechende Fachkompetenzen in Anspruch nehmen ... um “vor-zu-sorgen”.

Medienpartner ...  Medien, Elektronik, PC und mehr ...

Die Vorsorge-Mappe

Escher, Die Vorsorge-Mappe: Testament, Vollmachten, Verfügungen

„Selbständig planen und handeln um nicht später verplant zu werden!“ so oder so ähnlich waren häufige Aufrufe bei einem Seniorentreffen.
Hierbei handelte es sich um Themen der juristischen Abhandlung.
Dieses Buch ist in enger Zusammenarbeit mit der Sendung "Escher. Der MDR-Ratgeber" im MDR entstanden.

Keiner weiß, ob er von geistiger oder körperlicher Gebrechlichkeit verschont bleibt, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstverantwortlich und rechtswirksam zu regeln. Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, andere Krankheiten oder ein Unfall können jeden treffen und dazu führen, dass man auf die Fürsorge anderer angewiesen ist.
Von Bedeutung ist hierbei ein rechtzeitiges Planen und Handeln, unter Einbezug aller beteiligten Personen.

Nutzen Sie bedarfweise  weiterführende Rechtshilfen bzw. juristische Fachkompetenzen.

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