Antrag auf Pflegschaft für Enkelkind
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Familie

Antrag auf Pflegschaft für Enkelkind: Das gilt es zu beachten

Immer wieder führen familiäre Probleme dazu, dass Kinder anstatt bei ihren Eltern in Pflegefamilien aufwachsen müssen. Oft stellt sich dann auch die Frage, ob es möglich und sinnvoll ist, dass Großeltern die Pflegschaft für ihre Enkelkinder übernehmen. Der folgende Ratgeber erklärt, warum eine Pflege durch die Großeltern durchaus sinnvoll sein kann und was es bei der Beantragung der Pflegschaft zu beachten gibt.

Antrag auf Pflegschaft für Enkelkind: Welche Gründe sprechen dafür?

Müssen Kinder aus der eigenen Familie herausgenommen werden, ist dies mit einer enormen Belastung verbunden. Denn die Familie ist trotz schwieriger Verhältnisse für die Kinder immer noch das wichtigste Umfeld. Wenn die Eltern nicht mehr zur Versorgung ihrer Kinder in der Lage sind, sprechen durchaus einige Gründe dafür, die Pflegschaft durch die Großeltern übernehmen zu lassen:

  1. Den Kindern bleibt das vertraute Umfeld erhalten.
  2. Großeltern ist die Problematik in der Familie in der Regel bekannt.
  3. Im Normalfall besteht eine gute Beziehung zwischen Enkelkind und Großeltern.
  4. Großeltern haben üblicherweise ein hohes Verantwortungsbewusstsein.
  5. Großeltern haben aufgrund des engen Verwandtschaftsverhältnisses mehr Verständnis und Einfühlungsvermögen für die Situation des Kindes.
  6. Leben Kinder bei den Großeltern, wird der Kontakt zu den Eltern erleichtert.

Rechtliche Voraussetzungen für die Pflegschaft eines Enkelkindes

Großeltern dürfen grundsätzlich die Pflegschaft für ihre Enkelkinder übernehmen. Gemäß § 44/1 Nr. 3 SGB VIII benötigen Großeltern dabei keine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt lehnt aber leider oft noch Anträge auf finanzielle Unterstützung ab, wenngleich dies mit einem Urteil vom 1. Oktober 2005 als rechtwidrig anerkannt wurde. Demnach sind Großeltern zwar in direkter Linie mit ihren Enkelkindern verwandt, allerdings gilt dieses Verwandtschaftsverhältnis nicht als Hinderungsgrund für die Gewährung finanzieller Hilfen.

So wird die Pflegschaft beantragt

Möchten Großeltern ihr Enkelkind in Pflege nehmen, sollte ein Antrag auf Pflegschaft sowie Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Mitunter lehnt das Jugendamt einen solchen Antrag zunächst ab. In diesem Fall sollte innerhalb einer Frist von einem Monat von den Großeltern Widerspruch eingelegt werden. Scheitert auch dieser, besteht innerhalb eines weiteren Monats die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

Rechte und Pflichten pflegender Großeltern

Sobald Großeltern für ihre Enkelkinder die Pflegschaft übernehmen, gehen damit die gleichen Rechte und auch Pflichten einher, wie sie für nichtverwandte Pflegeeltern gelten. Dabei ist das Ziel die

  • Erziehung,
  • Versorgung und
  • Betreuung

des Pflegekindes. Während einer Pflegschaft ist das Jugendamt Hauptansprechpartner für die pflegenden Personen. Großeltern müssen der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nachkommen. Eine Pflegschaft sollte generell nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden. Anschließend soll die Rückkehr zu den leiblichen Eltern erfolgen, weshalb diesen auch das Recht obliegt, die Kinder zu sehen und so den Kontakt aufrecht zu erhalten. Das Jugendamt wird ein Kontaktverbot zu den Eltern nur in sehr schwierigen Einzelfällen erteilen.

Enkel als Pflegekind aufnehmen
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Finanzielle Hilfen für Großeltern

Häufig gestaltet sich aufgrund der Unterhaltspflicht von Großeltern die finanzielle Unterstützung als problematisch. Generell gehen mit der Pflege von Kinder natürlich Kosten einher. Zwar übernehmen Großeltern diese durchaus gern, stoßen aber nicht selten auch an ihre Grenzen. Je nach Situation kommen deshalb unterschiedliche finanzielle Hilfen in Betracht.

Pflegegeld für „Hilfe zur Erziehung“ in Vollzeitpflege

Wird vom Jugendamt ein Pflegegeld für „Hilfe zur Erziehung“ in Vollzeitpflege bewilligt, dann soll dies den Unterhalt des Kindes sicherstellen. Die Höhe des Pflegegeldes ist von Bundesland zu Bundeslang unterschiedlich, es können für besondere Situationen und Anlässe weitere Beihilfen und Zuschüsse beantragt werden.

Sozialhilfeanspruch für bedürftige Kinder

Das Jugendamt zahlt kein Pflegegeld, wenn die Pflege aufgrund einer privaten Vereinbarung zwischen Eltern und Großeltern übernommen wird. Ist das Kind allerdings bedürftig und können die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen oder sind sie nicht unterhaltspflichtig, kann ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gestellt werden.

Kindergeld

Großeltern, die ein Enkelkind pflegen, haben Anspruch auf das Kindergeld. Wird gleichzeitig Sozialhilfe bezogen, erfolgt unter Umständen eine Anrechnung des Kindergeldes.

Krankenversicherung oder Krankenhilfe

In der Regel sind Pflegekinder über die Krankenversicherung ihrer Eltern versichert. Unter Umständen ist aber auch eine Mitversicherung bei den Großeltern möglich, was bei der Krankenkasse erfragt werden kann. Sollte eine Krankenversicherung nicht möglich sein, kann optional Krankenhilfe beim Jugendamt oder beim Amt für soziale Dienste beantragt werden.

Erziehungsgeld

Je nach Situation können pflegende Großeltern Erziehungsgeld und auch Elternzeit beantragen.

Unterstützungsangebote annehmen

Häufig haben Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, mit sich und ihrer Umwelt verschiedene Probleme und Schwierigkeiten. Diese können nur selten im familiären Umfeld gelöst werden. Großeltern, welche die Pflegschaft für ihr Enkelkind übernommen haben, sollten sich deshalb nicht scheuen, Hilfsangebote von Ämtern und Einrichtungen anzunehmen. Neben dem Jugendamt können sich Großeltern auch an Pflegeelternvereine wenden, in denen sie wichtige Tipps zu finanziellen und auch rechtlichen Fragen erhalten.

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